
Waren die „Damen“ wirklich göttlich? Welche Sprache sprechen die Handlungen jener Frauen und Männer, die später als führende Persönlichkeiten der Gralsbewegung auftraten? Was motivierte das fragwürdige Vorgehen im Zusammenhang mit der Veränderung der Gralsbotschaft, den jahrzehntelangen Rechtsstreitigkeiten und dem Ausschluss zahlreicher Kreuzträger aus der Bewegung? Dieser Beitrag untersucht diese Fragen anhand historischer Dokumente, Gerichtsunterlagen und zeitgenössischer Aussagen.
Maria Bernhardt während dieser Zeit

„Nach Juli 1933 verhielt sich Maria Bernhardt wie eine unumschränkte Alleinherrscherin, missachtete Unterschiede zwischen Ruf-Eigentum und persönlichem Eigentum, hebelte schriftliche Vereinbarungen zwischen Ruf Verlag und Oskar Bernhardt aus, änderte wider besseren Wissens sogar den Namen des Verfassers der Gralsbotschaft 1931 in Abd-ru-shin, beanspruchte Verwertungsrechte, die sie nicht hatte.“
Auszug aus „Abdruschin oder Abd-ru-shin?“ von Reimer Wilhelm Ebel
Es erscheint bemerkenswert, dass Maria Bernhardt trotz des weiterhin bestehenden Verlages „Der Ruf“ im Jahr 1934 zusätzlich einen „Maria Bernhardt Verlag“ mit Sitz am Vomperberg gründen ließ. Gleichzeitig wurden Schriften Abdruschins unter Verlagsbezeichnungen verkauft, die in Tirol teilweise nicht offiziell registriert waren, darunter auch Veröffentlichungen unter der Bezeichnung „Der Ruf“, Vomperberg, Tirol.

Diese Entwicklungen erfolgten kurz nachdem der Gesellschafter und damalige Geschäftsführer Friedrich Halseband 1933 bei einer Gesellschafterversammlung des Ruf-Verlages abgesetzt worden war. Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages hätte Maria Bernhardt unter bestimmten Voraussetzungen dessen Gesellschaftsanteil nach entsprechender Auszahlung übernehmen können. Dies hätte ihr faktisch die vollständige Kontrolle über den Verlag verschafft.
Es liegt die Vermutung nahe, dass Oskar Ernst Bernhardt selbst einer solchen Entwicklung nicht zustimmen wollte. Dafür sprechen mehrere Umstände. Zum einen hätte die Auszahlung Halsebands mindestens 30.000 Reichsmark erfordert. Zum anderen wäre damit möglicherweise die bisherige rechtliche Absicherung seiner Werke gefährdet worden. Eine vollständige Kontrolle des Verlages durch Maria Bernhardt scheint jedenfalls nicht in seinem Interesse gelegen zu haben.
Hierfür spricht insbesondere, dass Abdruschin die bestehenden Verlagsverträge mit dem Ruf-Verlag nie aufhob. Im Gegenteil: Noch 1935 unterzeichnete er einen weiteren exklusiven Verlagsvertrag mit der „Der Ruf“ GmbH München bezüglich der „Nachklänge zur Gralsbotschaft“. Dies deutet darauf hin, dass er die ursprüngliche rechtliche Struktur bewusst aufrechterhalten wollte.
Dennoch veröffentlichte Maria Bernhardt die Große Ausgabe der Gralsbotschaft sowie weitere Schriften und Vorträge Abdruschins unter ihrem eigenen Verlag und teilweise mit eigenen Copyright-Vermerken. Nach der hier vertretenen Argumentation stand dies jedoch im Widerspruch zu den bestehenden exklusiven Verlagsrechten des Ruf-Verlages in München.
Auch Veröffentlichungen unter Verlagsbezeichnungen wie „Der Ruf“ G.m.b.H., Vomperberg, Tirol, obwohl ein solcher Verlag dort offenbar nicht offiziell registriert war, werfen in diesem Zusammenhang weitere Fragen auf.
Dass dies möglicherweise gegen bestehende Verlagsverträge verstieß und urheberrechtlich problematisch war, scheint Maria Bernhardt nicht davon abgehalten zu haben. Ebenso wenig scheint sie berücksichtigt zu haben, dass die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte nach den bestehenden Verträgen weiterhin beim Ruf-Verlag in München lagen.
Natürlich muss zugleich berücksichtigt werden, dass Maria Bernhardt vermutlich unter erheblichem wirtschaftlichem und politischem Druck stand. Die zunehmende Verfolgung durch das NS-Regime, die Tausendmarksperre sowie die finanziellen Probleme der Siedlung am Vomperberg bedrohten den Fortbestand der gesamten Unternehmung. Es liegt daher nahe, dass ihre Maßnahmen dem Versuch dienten, die finanzielle Sicherheit ihrer Familie und der Siedlung zu erhalten.
Dies erklärt möglicherweise die Gesetzesumgehungen, steht jedoch gleichzeitig in deutlichem Spannungsverhältnis zu den Aussagen Oskar Ernst Bernhardts über Rechtmäßigkeit, Ordnung und sauberes geschäftliches Handeln.
Die Ausgabe von 1937 und die Veränderungen der Gralsbotschaft
In diesem Zusammenhang erschien 1937 bei der „Die Stimme“ A.G. in Zürich eine in Heftform veröffentlichte, inhaltlich und strukturell veränderte Ausgabe der Gralsbotschaft unter dem Namen „Abd-ru-shin“. Diese Veröffentlichung wird heute häufig als die sogenannte „Ausgabe 1937“ bezeichnet.

Es erscheint wenig wahrscheinlich, dass der damalige Geschäftsführer Arthur Gieße eine derart weitreichende Veröffentlichung vollständig eigenständig veranlasste. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass die Initiative aus dem engeren Umfeld Maria Bernhardts, weil es im Einklang mit ihrem bisherigen und zukünftigen Handeln steht, hervorging. Vollständig beweisen lässt sich dies anhand der heute vorliegenden Dokumente jedoch nicht.
Auffällig ist jedenfalls, dass ein zweites Heft dieser Ausgabe angekündigt wurde, jedoch nie erschien. Dies könnte darauf hindeuten, dass Abdruschin selbst gegen diese Veränderungen einschritt, nachdem er davon Kenntnis erlangt hatte.
Die Veränderungen der Gralsbotschaft sowie die Einführung des neuen Autorennamens „Abd-ru-shin“ erscheinen dabei auch als Versuch, die Verbindung zwischen dem ursprünglichen Verlag, den veröffentlichten Werken und dem Autor Abdruschin zu verschleiern. Im Zusammenhang mit diesen Vorgängen erklärte Abdruschin 1939 vor Gericht:
„Es ist von meiner Seite aus nichts geschehen oder geändert worden. Alles ist geblieben, Wort für Wort. Und diese Worte sind meine unveränderte Überzeugung.“
Diese Erklärung steht in deutlichem Spannungsverhältnis zu den bereits damals kursierenden veränderten Fassungen seiner Werke.
Spannungen innerhalb des engeren Umfeldes
Mehrere zeitgenössische Berichte deuten darauf hin, dass es innerhalb des engeren Umfeldes Abdruschins erhebliche Spannungen gegeben haben könnte.
Hellmuth Müller-Schlauroth berichtete später, dass Oskar Ernst Bernhardt die „Damen“ lautstark zurechtgewiesen habe. Auch Frau Elisabeth Müller schilderte 1987 entsprechende Vorfälle in ihrer Erzählung „Das Benehmen der Damen“.
Darin beschreibt sie, dass das Hausmädchen Frieda darüber erschrocken gewesen sei, wie häufig Maria Bernhardt und Irmingard Ausrufe wie „Ach du lieber Gott!“ oder „Mein Gott!“ verwendeten. Nachdem Hellmuth Müller-Schlauroth den HERRN darauf aufmerksam gemacht habe, soll dieser am folgenden Tag mit den Damen „lautstark ins Gericht gegangen“ sein, sodass es „durch das Haus schallte“.
Ob sich diese Konflikte auch auf die eigenmächtigen Veröffentlichungen, Namensänderungen oder inhaltlichen Veränderungen der Gralsbotschaft bezogen, lässt sich heute nicht eindeutig beweisen. Die zeitlichen Zusammenhänge und späteren Entwicklungen lassen eine solche Möglichkeit jedoch plausibel erscheinen.
Auch die von Josef Wagner beschriebene „Nervosität“ innerhalb des engeren Umfeldes sowie eine Aussage Abdruschins gegenüber Otto-Ernst Fritsch erscheinen in diesem Zusammenhang bemerkenswert:
„Ich bin das Gesetz und alles andere untersteht dem Gesetz, auch Frau Maria, auch Fräulein Irmingard. Wenn sie etwas falsch machen, müssen sie genau die Wechselwirkung erleben wie die Menschen!“
Diese Aussage steht in deutlichem Widerspruch zu späteren Darstellungen, wonach Maria Bernhardt und Irmingard Freyer grundsätzlich außerhalb menschlicher Fehlbarkeit gestanden hätten.
Die Nachkriegszeit und die „Ausgabe letzter Hand“
Nach dem Krieg erschien 1949 über den Maria Bernhardt Verlag eine neue Fassung der Gralsbotschaft unter dem Namen „Abd-ru-shin“. Diese sogenannte „Kleine Ausgabe“ bildete später die Grundlage der „Ausgabe letzter Hand“, die heute vor allem in Form der drei grünen Bände bekannt ist.
Diese neue Ausgabe enthielt umfangreiche Veränderungen, Kürzungen und Umstellungen gegenüber der ursprünglichen Großen Ausgabe von 1931. Nach der hier vertretenen Auffassung sprechen zahlreiche Aussagen Abdruschins dagegen, dass er solche Änderungen zu Lebzeiten gebilligt hätte.
Laut eines Angestellten des Vomperbergs während dieser Zeit: Wulf Dietrich Rose, wurden die restlichen Gralsbotschaften und Nachklänge, die auf dem Vomperberg gelagert waren verheizt. Der genannte Grund war „dass Abd-ru-shin in diesen Büchern etwas geschrieben hat, was er später für die ‚Ausgabe letzter Hand‘ seiner Gralsbotschaft korrigiert hat.“ Dies waren die Anweisungen der Gralsverwaltung, und damit auch der Damen.
Das dies nie im Sinne Abdruschins gewesen wäre, ist leicht nachzuvollziehen.
Angst, Verfolgung und menschliche Motive
Die Motive hinter den Handlungen vieler Anhänger in den 1930er und 1940er Jahren dürften komplex gewesen sein. Angst vor Verfolgung durch die Gestapo, wirtschaftliche Existenzsorgen sowie die Sorge um das Wohlergehen Abdruschins und die Zukunft der Bewegung spielten vermutlich eine wesentliche Rolle.
Damit entsteht zugleich ein deutlich menschlicheres Bild jener Vorgänge. Viele Entscheidungen erscheinen weniger als Ausdruck „göttlicher Führung“, sondern vielmehr als Reaktionen auf politischen Druck, Angst, wirtschaftliche Unsicherheit und organisatorische Machtfragen.
Fräulein Irmingard
Aufnahme in die Reichsschrifttumskammer und Namensänderung
Maria Bernhardt brachte aus ihrer ersten Ehe mit August Freyer, der im Ersten Weltkrieg verstarb, drei Kinder mit: Irmingard, Alexander und Elisabeth. Oskar Ernst Bernhardt adoptierte diese Kinder jedoch nie offiziell.
Häufig wird behauptet, eine Adoption sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen, da die Familie in Österreich lebte und dort andere Gesetze galten. Diese Erklärung erscheint jedoch nur eingeschränkt plausibel, da eine Adoption bereits während der früheren Zeit in Deutschland hätte erfolgen können. Deshalb behielten die Kinder bis zum Tod Oskar Ernst Bernhardts den Nachnamen ihres leiblichen Vaters August Freyer.
Nach dem Tod Oskar Ernst Bernhardts am 6. Dezember 1941 beantragte Irmingard Freyer die Aufnahme in die Reichsschrifttumskammer. Dort wurde sie ab dem 1. August 1942 als ordentliches Mitglied unter dem Künstlernamen „Irmingard Bernhardt“ geführt.
Im Rahmen dieses Verfahrens erklärte sie unter anderem, keiner „Loge“ anzugehören und nicht für einen Verlag tätig gewesen zu sein. Diese Angaben stehen jedoch in deutlichem Spannungsverhältnis zu ihrer bekannten Tätigkeit im Umfeld des Ruf-Verlages sowie ihrer Arbeit als Lektorin und Sekretärin Abdruschins.

Zudem setzte die Aufnahme in die Reichsschrifttumskammer zu jener Zeit unter anderem voraus:
- einen Ariernachweis,
- politische Zuverlässigkeit,
- Loyalität gegenüber dem NS-Staat,
- persönliche Antragstellung,
- sowie die Prüfung weltanschaulicher Eignung.
Dieses Verhalten wirft erhebliche Fragen auf, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Irmingard von vielen Anhängern als „Reine Lilie“ und als Wesen göttlicher Herkunft betrachtet wurde. Ein solcher Anspruch würde höchste geistige Standhaftigkeit, Wahrhaftigkeit und Unbeugsamkeit gegenüber menschlichem Druck voraussetzen und ein unerschütterliches Vertrauen auf den Sieg des guten Wollens.
Für einen gewöhnlichen Menschen wären Anpassung, Angst oder Opportunismus unter den Bedingungen des Nationalsozialismus nachvollziehbar gewesen. Für jemanden jedoch, der später innerhalb der Bewegung mit göttlicher Autorität auftrat, die Gralsbotschaft eigenmächtig veränderte und weitreichende Entscheidungen im Namen Gottes traf, gelten zwangsläufig strengere Maßstäbe der Verantwortung.
Die Bedingungen der Reichsschrifttumskammer
Wer während der Zeit des Nationalsozialismus im Bereich Literatur, Verlag, Buchhandel oder Schriftstellerei tätig sein wollte, musste Mitglied der Reichsschrifttumskammer sein. Ohne diese Mitgliedschaft war eine offizielle Tätigkeit im deutschen Schriftwesen praktisch nicht möglich.
Wer nach 1940 aufgenommen werden wollte, musste unter anderem nachweisen, dass er den Anforderungen des NS-Staates entsprach. Dazu gehörten insbesondere:
- der Nachweis sogenannter „arischer“ Abstammung,
- politische Zuverlässigkeit,
- keine erkennbare Opposition gegen das NS-Regime,
- Loyalität gegenüber der nationalsozialistischen Ideologie (Hitler Gruß),
- fachliche Zugehörigkeit zum Schriftwesen,
- persönliche Angaben durch Antrag und Fragebogen,
- sowie die Prüfung durch die zuständige Kammer.
Juden wurden ausgeschlossen oder gar nicht erst aufgenommen. Auch politische Abweichung, sogenannte „undeutsche“ Literatur oder andere vom Regime als „ungeeignet“ bewertete Eigenschaften konnten zur Ablehnung führen. Gerade Texte wie die Gralsbotschaft, die Nachklänge und andere Schriften des Grals standen unter dem Verdacht weltanschaulicher Unerwünschtheit.
Vor diesem Hintergrund gewinnt Irmingards Aufnahme in die Reichsschrifttumskammer besonderes Gewicht. Sie war kein bloßer Verwaltungsakt, sondern setzte persönliche Angaben, politische Einordnung und eine gewisse Anpassung an das System voraus.
Die spätere Namensänderung der Freyer-Kinder
Im Jahr 1955 wurde der Antrag Irmingards und der anderen Freyer-Kinder auf offizielle Namensänderung genehmigt. Sie durften fortan den Namen „Bernhardt“ führen. Eine solche Namensänderung wurde von der Tiroler Landesregierung nur aus „wichtigem Grund“ bewilligt.
Damit stellt sich zwingend die Frage, worin dieser wichtige Grund bestanden haben soll. Einen nachvollziehbaren geistigen Grund dafür gibt es nicht. Irdische Gründe dagegen gab es genug.
Möglicherweise ging es darum, das Ansehen und die Autorität des Namens „Bernhardt“ zu sichern. Vielleicht sollte damit auch der Eindruck einer besonderen göttlichen Abstammung gestützt werden. Ebenso naheliegend ist die Möglichkeit, dass durch die Namensführung Zweifel an Erb-, Urheber- und Verwertungsfragen von vornherein abgeschwächt werden sollten.
Ein endgültiger Beweis für die inneren Motive der Kinder und ihrer Mutter liegt nicht vor. Doch die Umstände sprechen stark dafür, dass die Namensänderung nicht aus einem besonderen geistigen Grund erfolgte, sondern aus irdischer Berechnung. Wäre sie dem Willen Oskar Ernst Bernhardts entsprochen, hätte sie bereits zu seinen Lebzeiten erfolgen können.
Adoption von Marga und später Claudia Bernhardt
Auch die spätere Adoption von Marga Bernhardt durch Irmingard wirft Fragen auf. Hellmuth Müller-Schlauroth schrieb am 6. März 1976 in einem Brief an Fräulein Irmingard:
„Und nun noch ein kurzes Wort zu Ihnen, Fräulein Irmingard.
Nach vorliegenden Informationen wurden Sie am 7. September 1930, zu Ihrem 21. Geburtstage, nachdem Sie ein Jahr vorher zur Jüngerin geweiht worden waren, vom HERRN zur ‚Reinen Lilie‘ und damit in Seinen göttlichen Kreis emporgehoben.
Der HERR sprach zu Ihnen:
‚Das Kreuz steht nun schützend zwischen Dir und allen Erdenwünschen Deiner Mitmenschen. Du bist für diese nicht hier auf der Erde! Der Dir bestimmte Mantel hüllt Dich ein. Damit wirst Du entrückt in meinen Kreis. Die Menschheit hat keinen Anteil mehr an Dir.‘
1 1/2 Jahre nach dem Tode des HERRN, im Sommer 1943, adoptierten Sie Marga. Damit verließen Sie den Kreis des HERRN aus eigenem Entschluß wieder; denn durch die Adoption haben Sie die Verbindung mit den Menschen wieder herbeigeführt. Die Botschaft sagt:
‚Und wo zwei ungleich sind, die sich verbinden, wird der Höhere nach dem Gesetz herabgezogen, niemals aber steigt der Niedere hinauf!‘
Nachklänge, Bd. I, S. 198, Abs. 3.“
Müller-Schlauroth sah in dieser Adoption einen klaren Widerspruch zu der Stellung, die Irmingard zuvor innerhalb des Kreises Abdruschins zugeschrieben worden war. Besonders schwer wiegt dieser Einwand, weil Irmingard später dennoch in göttlicher Autorität auftrat und an der Leitung und Umformung der Bewegung maßgeblich beteiligt war.
Nach weiteren Informationen eröffnete Maria Bernhardt am 29. Dezember 1945 die erste große Gralsfeier nach der Wiederinbesitznahme der Gralssiedlung mit den Worten:
„Ich stehe jetzt vor Euch, um im Namen Imanuels Sein Werk mit Irmingard zu vollenden.“
Gerade diese Aussage zeigt, wie stark Maria und Irmingard nach dem Tod Oskar Ernst Bernhardts den Anspruch erhoben, sein Werk fortzuführen, was an sich unmöglich ist. Umso notwendiger ist die Prüfung, ob ihre Handlungen diesem Anspruch tatsächlich entsprachen.
Aussagen im Brasilien-Prozess

Ein besonders schwerwiegender Punkt betrifft die Aussagen Irmingard Bernhardts im brasilianischen Gerichtsverfahren gegen den „Ordem do Graal na Terra“, dem unter anderem Rosalis von Sass, Walter Brauning und Harry von Sass angehörten. Irmingard Bernhardt trat dort als Vertreterin der 1950 gegründeten Stiftung Gralsbotschaft auf. Der Rechtsstreit zog sich durch mehrere Instanzen und wurde schließlich bis zum Obersten Gerichtshof verloren.
Im Verfahren wurde sie zu den sogenannten Wegbereiter-Werken befragt, darunter:
- „Buddha“
- „Lao-Tse“
- „Zoroaster“



Diese Werke erschienen bereits 1936 im Verlag „Der Ruf“. Sie werden unter Eingeweihten als „Wegbereiter“ bezeichnet, da es sich um besonders vorbereitete Propheten handelte, die den Weg des Lichtes auf Erden bereiteten. Diese Werke von Charlotte von Troeltsch wurden medial empfangen und niedergeschrieben.
Später wurden auch diese Bücher äußerlich und teilweise inhaltlich verändert. Beim Buch „Ephesus“ wurde beispielsweise der gesamte letzte Teil gestrichen. Die Stiftung Gralsbotschaft veröffentlichte diese ehemaligen Werke des Ruf-Verlages in veränderter Form, ohne die Rechte des ursprünglichen Verlages oder der Autorin ausreichend zu berücksichtigen.



Im Rechtshilfeersuchen wurde Irmingard Bernhardt unter anderem gefragt:
„16. Wer hat die Werke Buddha, Lao Tse, Zoroaster und andere, die kollaterale Literatur des Grals bilden, geschrieben?“
Weiter wurde gefragt:
„17. Warum ist in diesen Werken folgender Vermerk: ‚Aufgenommen in der Nähe Abdruschins durch besondere Begabung eines dazu Berufenen‘ zu finden? Warum wurde dieser Vermerk nicht auch in den Werken mit Bezug auf den Gral gemacht?“

Irmingard antwortete gemäß Tonbandprotokoll vom 30. März 1985:
„Ich kann nicht angeben, wer die in Punkt 16 des Rechtshilfeersuchens angeführten Werke geschrieben hat. Weil die jeweiligen Schriftsteller ihren richtigen Namen nicht nennen wollten, kam es zu diesem in Punkt 17 des Rechtshilfeersuchens angeführten Vermerk. Ich kann nicht angeben, warum ein Vermerk bezogen auf den Gral nicht vorhanden ist. Diese Werke entstanden ja noch zu Lebzeiten meines Vaters.“

Diese Aussage ist kaum glaubwürdig. Charlotte von Troeltsch stand dem engeren Kreis um Oskar Ernst Bernhardt, Maria und Irmingard nahe. Zudem existierte ein Verlagsvertrag vom 9. Mai 1935 zwischen dem Verlag „Der Ruf“ und Charlotte von Troeltsch, in dem ihre Werke ausdrücklich benannt wurden. Irmingard Bernhardt hätte daher wissen können und wissen müssen, wer die Verfasserin dieser Werke war.
Reimer Wilhelm Ebel schreibt hierzu in „Abd-ru-shin oder Abdruschin?“ sinngemäß, dass diese Unwissenheit unglaubwürdig sei, da die Verfasserinnen am Vomperberg lebten und aus den Wegbereitern vorlasen. Zudem sei der Vertrag mit Charlotte von Troeltsch später auch vor dem Landgericht München vorgelegt worden. Irmingard habe diesen Vertrag bereits besessen und hätte die Fragen daher zumindest teilweise beantworten können.
Der Grund, weshalb Charlotte von Troeltsch ursprünglich nicht namentlich genannt wurde, lag nach dieser Darstellung nicht darin, dass sie selbst ihren Namen grundsätzlich verbergen wollte, sondern im Schutz vor nationalsozialistischer Verfolgung. Da sie nicht bei der Reichsschrifttumskammer angemeldet war, verzichtete der Verlag aus Schutzgründen auf die Namensnennung.
Trotzdem zahlte der Verlag „Der Ruf“ Lizenzen für jedes verkaufte Wegbereiter-Buch an Charlotte von Troeltsch. Dies entsprach dem Grundsatz, dass jede ehrliche Arbeit auch entsprechend entlohnt werden muss.
Die Führung des Ruf-Verlages wäre demnach nicht auf die Idee gekommen, die geistigen Lebenswerke Charlotte von Troeltschs ohne angemessene Entlohnung zu verwerten oder die Gaben einer Berufenen als selbstverständlich kostenlos verfügbar zu betrachten.
Umso schwerer wiegt, dass das brasilianische Gerichtsverfahren erst 1976 begann und 1989 endete — also lange nach dem Ende der NS-Herrschaft in Deutschland und Österreich. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine schlüssige Rechtfertigung mehr, den Namen der Autorin nicht zu nennen und ihr Werk nicht offen zu würdigen.
Reimer Ebel schreibt hierzu:
„Irmingard Bernhardt zufolge waren aber nicht die Nazis für die Namensverzichte verantwortlich, sondern die Verfasserinnen selbst, die ihre Namen angeblich nicht nennen wollten.
Diese Lüge rechtfertigte jahrelange Lizenzzahlungen von Stiftung Gralsbotschaft an Alexander und Irmingard Bernhardt für deren Bearbeitungen der Wegbereiterbücher nach 1945, während Verfasserinnen leer ausgingen, weil ‚Der Ruf‘ nicht mehr bestand. Freyerkinder wussten angeblich nicht, von wem die von ihnen bearbeiteten Bücher stammen, kassierten aber.“
Die Frage nach dem Namen „Bernhardt“
Im Brasilien-Prozess wurde Irmingard Bernhardt auch direkt zu ihrer Namensführung befragt:
„Da Sie nicht Tochter von Oskar Ernst Bernhardt sind und auch nicht von ihm adoptiert wurden, seit wann und warum gebrauchen Sie den Namen Bernhardt? Wer hat Sie dazu ermächtigt?“
Irmingard Bernhardt antwortete laut Tonbandprotokoll vom 20. März 1985:
„An ein Rechtsgeschäft der Adoption kann ich mich nicht erinnern. Ich bekam auf jeden Fall nach 1945 den Namen Bernhardt. Diese Namensgebung wurde durch meine Mutter in die Wege geleitet. Früher habe ich mit Nachnamen Freyer geheißen. Meine Mutter war es, wie schon erwähnt, die in die Wege leitete, daß ich den Namen Bernhardt bekam.“
Diese Aussage lässt sich nur im Zusammenhang mit den tatsächlichen Verwaltungsabläufen bewerten. Auffällig ist vor allem ihr wiederholter Verweis auf fehlende Erinnerung sowie ihre passive Darstellung der Namensübernahme.
Wenn sie erklärt:
„An ein Rechtsgeschäft der Adoption kann ich mich nicht erinnern“,
dann verschleiert sie den tatsächlichen Vorgang. Denn wahrheitsgemäß müsste es heißen: „Eine Adoption hat niemals stattgefunden.“ Erinnerungslücken erscheinen in diesem Zusammenhang unplausibel, da sie im Jahre 1945 bereits 37 Jahre alt war und sich an ein derart einschneidendes Ereignis wie die Einführung einer neuen Namensgebung mit hoher Wahrscheinlichkeit genau erinnert haben müsste.
Die Formulierung:
„Ich bekam auf jeden Fall nach 1945 den Namen Bernhardt“
ist juristisch unpräzise und verschleiert den tatsächlichen Vorgang erneut. Weder im NS-Staat noch im Nachkriegsösterreich wurden Namen einfach „verliehen“, ohne dass ein konkreter Rechtsakt – Antrag, Genehmigung oder Registrierung – vorlag. Gerade bei einer erwachsenen Person setzt eine solche Namensänderung aktives Mitwirken oder zumindest klares Wissen voraus.
Auch die Aussage:
„Diese Namensgebung wurde durch meine Mutter in die Wege geleitet“
verschiebt die Verantwortung auf eine dritte Person. Zwar konnte Maria Bernhardt organisatorisch tätig werden, doch die Namensführung betrifft einen höchstpersönlichen Rechtsbereich. Spätestens bei einer amtlichen Namensänderung nach 1945 wäre Irmingards eigene Beteiligung oder Zustimmung zwingend erforderlich gewesen.
Besonders aufschlussreich ist schließlich ihre Feststellung:
„Früher habe ich mit Nachnamen Freyer geheißen.“
Damit bestätigt sie selbst, dass ein bewusster Wechsel stattgefunden hat. Genau diesen Übergang erklärt sie jedoch nicht.
Die entscheidende Einordnung ergibt sich aus ihrer Aufnahme in die Reichsschrifttumskammer im Jahr 1942. Dieses Verfahren erforderte persönliche Angaben, Nachweise und typischerweise eigene Mitwirkung. Wenn der Name „Bernhardt“ in diesem Zusammenhang als Künstlername eingeführt oder verwendet wurde, dann geschah dies im Rahmen eines bewussten administrativen Vorgangs.
Gerade deshalb ist ihr späteres Nichtwissen bedeutsam. Der Name „Bernhardt“ erscheint nicht plötzlich nach 1945, sondern wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits 1942 im institutionellen Zusammenhang verwendet. Dass sie diesen Zusammenhang im Brasilien-Prozess nicht erwähnte, obwohl er den Ursprung der Namensführung erklären könnte, stellt eine wesentliche Auslassung dar.
Hinzu kommt die klare Frage des brasilianischen Gerichts:
„Wer hat Sie dazu ermächtigt?“
Diese Frage zielt genau auf den fehlenden rechtlichen Übergang ab. Ihre Antwort bleibt ausweichend, da sie weder den Zusammenhang mit der Reichsschrifttumskammer noch ein späteres behördliches Verfahren konkret benennt.
In der Gesamtschau zeigt sich ein klares Muster:
- zentrale Vorgänge werden in Passivform dargestellt: „ich bekam“,
- Verantwortung wird verlagert: „meine Mutter leitete das ein“,
- entscheidende Übergänge bleiben unkonkret,
- der Zusammenhang mit der Reichsschrifttumskammer wird nicht genannt.
Vor dem Hintergrund der bekannten Abläufe – sowohl bei der Aufnahme in die Reichsschrifttumskammer als auch bei späteren Namensänderungen – ist ein vollständiges Nichtwissen bei einer erwachsenen Person nicht plausibel. Die Aussage wirkt daher nicht schlicht erinnerungsschwach, sondern in wesentlichen Punkten verkürzt und ausweichend. Damit wird ihre Glaubwürdigkeit in dieser Frage erheblich eingeschränkt.
Besonders einleuchtend
Besonders einleuchtend und aufschlussreich für das Verständnis der inneren Entwicklung der Gralsbewegung sind die Erinnerungen von Wulf-Dietrich Rose, die er auf seiner Webseite schildert. Als ehemaliger Mitarbeiter auf dem Vomperberg und langjähriger Beobachter gewährt er seltene Einblicke hinter die Kulissen der Internationalen Gralsbewegung.
Seine Berichte zeichnen das Bild eines geistigen Ideals, das nach außen Reinheit, Ordnung und Licht verkörpern sollte, hinter den Kulissen jedoch zunehmend von Machtkämpfen, Abhängigkeiten, Intrigen und menschlichen Schwächen überschattet wurde.
Wulf-Dietrich Rose beschreibt persönliche Erlebnisse aus mehreren Jahrzehnten auf dem Vomperberg: Begegnungen mit führenden Persönlichkeiten der Bewegung, Spannungen innerhalb der Familie Bernhardt, Konflikte um Geld, Einfluss und Loyalität sowie den wachsenden Gegensatz zwischen dem Anspruch der Gralsbotschaft und der tatsächlichen Entwicklung innerhalb der Bewegung. Immer wieder schildert er, wie einzelne Personen großen Einfluss ausübten und wie kritische Stimmen unter Druck gerieten oder ausgeschlossen wurden.
Die Texte enthalten zugleich seltene Einblicke in den Alltag auf dem Vomperberg, in die Atmosphäre hinter den Kulissen sowie in Vorgänge, die nach Ansicht des Autors bewusst verborgen gehalten wurden. Dabei entsteht das Bild einer Entwicklung, in der geistige Ideale zunehmend von menschlichen Interessen überlagert wurden.
Wer verstehen möchte, welche Spannungen, Konflikte und verborgenen Vorgänge sich nach Aussage eines Zeitzeugen innerhalb der Gralsbewegung abspielten, findet in diesen Erinnerungen eine eindringliche und aufrüttelnde Darstellung.
„Sie haben immer noch nicht begriffen, dass hier auf dem Berg nicht das Wort der Gralsbotschaft gilt, sondern das Wort von Herrn Vollmann.“
— Aus den Erinnerungen von Wulf-Dietrich Rose
