…und seine Bedeutung für spätere Ausgaben der Gralsbotschaft

Was die neuen Ausgaben der Gralsbotschaft in den späten 1930er Jahren sowie in den 1940er Jahren betrifft, nimmt der Verlag „Der Ruf“ eine zentrale Stellung ein. Ohne die Geschichte dieses Verlages und seine vertragliche Verbindung zu Oskar Ernst Bernhardt zu betrachten, lässt sich die spätere Entwicklung um die veränderten Ausgaben der Gralsbotschaft kaum verstehen.
Die „Der Ruf“ Verlagsgesellschaft wurde am 22. März 1929 von Frau Maria Bernhardt, ihrem Ehemann Oskar Ernst Bernhardt und Fritz Halseband gegründet. Gesellschafter der GmbH wurden Fritz Halseband und Maria Bernhardt. Halseband brachte 30.000 Reichsmark Stammkapital ein, Maria Bernhardt 60.000 Reichsmark, vermutlich aus Mitteln ihres Ehemannes. Fritz Halseband wurde zum Geschäftsführer der Gesellschaft ernannt.
In § 2 des Gründungsdokuments wurde der Gegenstand des Unternehmens wie folgt beschrieben:
„Gegenstand des Unternehmens (…) ist der Betrieb eines Verlages, der sich in erster Linie mit dem Vertriebe der Zeitschrift ‚Der Ruf‘ und der dazugehörigen Literatur befasst, sowie aller hiermit zusammenhängenden Unternehmungen, ferner die Beteiligung an gleichen oder ähnlichen Unternehmungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.“
Die Zeitschrift „Der Ruf“ und der Verlag „Der Ruf“


Zunächst ist zwischen der Zeitschrift „Der Ruf“ und dem späteren Verlag „Der Ruf“ zu unterscheiden. Die Zeitschrift „Der Ruf“ war ursprünglich eine vom Verlag „Der Ruf“ unabhängige Zeitschrift, die über den Verlag „Gralsblätter“ in Tutzing von Oskar Ernst Bernhardt herausgegeben wurde.
Abdruschin schrieb im Sommer 1927 über die Zeitschrift „Der Ruf“:
„Der Ruf“ gehe hinaus in alle Welt! Er soll die engere Verbindung schaffen zwischen allen Anhängern und Lesern meiner Worte. Vielerorten schliessen sich „Freie Vereinigungen zur Pflege der Gedanken meiner Vorträge“ zusammen, um in gemeinsamer Tätigkeit immer tiefer einzudringen in die Wahrheiten der grossen Schöpfung, um damit auch des Schöpfers Willen richtig zu erkennen.
Wenn ich auch freudig die Vereinigungen grüsse, so kann ich diese doch nicht führen, kann mich auch nicht daran beteiligen; denn solcherlei Bestrebungen ergeben zuletzt immer Bindungen für den, um den sie sich gruppieren. Verpflichtungen so mancher Art, sei es auch nur moralisch durch die Beiträge der Mitglieder. Derartiges vermag ich nicht.
Frei muss ich sein und bleiben in dem, was ich zu sagen habe! In allen meinen Reden und Entschlüssen. Ich darf dabei nicht Rücksicht nehmen müssen auf die Wünsche Einzelner oder auch ganzer Gruppen, wozu es kommen würde, wenn ich damit verbunden bin. Auch, wenn ich auf Geschäftsvorteile sehen wollte. Beides darf für mich und meine Schriften nicht mit in die Waagschale geworfen werden müssen. Doch dabei möchte ich trotzdem nicht auch in Nachlässigkeit fallen und versäumen, die Gelegenheit Jedem zu verschaffen.
Ich biete deshalb an, doch werbe nicht!
Und werde immer bei dem Grundsatze verbleiben: Wer nichts für sich in meinen Worten findet, für den sind sie nicht gesagt. Er soll sie auch nie aufgedrängt erhalten.
Ich werde daher stets mit meinen Worten eines jeden Menschen Freund und seiner Fehler Feind sein müssen, da ich nichts seinetwegen streichen kann.Weil ich mich also nicht an die Zusammenschlüsse binden kann, doch förderndes Ergebnis davon für so manchen Einzelmenschen wohl erkenne, schuf ich aus meinem Einsamseinmüssen heraus den „Ruf“ als Mittler zwischen allen Lesern und Verbänden, die ihre Mitteilungen und die Wünsche gegenseitig darin auszutauschen die Gelegenheit erhalten. Für diese Zwecke wird stets ein Raum kostenlos bereitgehalten sein.
Möge „Der Ruf“ recht viele Seelen wecken, allen ernsthaft Suchenden Erleuchtung und damit den Frieden und den Fortschritt bringen!Im Sommer 1927.
Abdruschin.
Aus Fragenbeantwortungen von Abdruschin
Später wurde die Zeitschrift von dem neu gegründeten Verlag „Der Ruf“ mit Sitz in München übernommen. Dort wurden die Hefte herausgegeben, zusammen mit Werken verschiedener Autoren, die dem Verlag vertraglich verbunden waren – darunter auch Abdruschin.
Der exklusive Verlagsvertrag mit Abdruschin
Im Oktober 1930 schloss Abdruschin mit dem Verlag „Der Ruf“ einen exklusiven Verlagsvertrag ab. Dieser betraf sein Werk „Im Lichte der Wahrheit – Gralsbotschaft“, Große Ausgabe, von Abdruschin. Der Vertrag umfasste unter anderem das Recht zur Herausgabe, Übersetzung, Vervielfältigung und zum Vertrieb, auch in fremden Sprachen. Unterzeichnet wurde der Vertrag vom Geschäftsführer Fritz Halseband und dem Autor Oskar Ernst Bernhardt.
Am 14. Juli 1933 wurde bei einer Gesellschafterversammlung des Verlages am Vomperberg bei Schwaz einstimmig beschlossen, Fritz Halseband als Geschäftsführer abzusetzen und stattdessen Willy Freitag einzusetzen. Nach § 11 des Gründungsdokuments konnte Maria Bernhardt beim Ausscheiden des Geschäftsführers Friedrich Halseband dessen Geschäftsanteil verlangen, allerdings nur gegen entsprechende Auszahlung. Da sich Friedrich Halseband nach dem Krieg jedoch als geschädigter Eigentümer des Ruf-Verlages bezeichnete, liegt die Vermutung nahe, dass er seinen Gesellschaftsanteil weiterhin behielt.
Am 28. Januar 1935 schloss Abdruschin einen weiteren exklusiven Verlagsvertrag mit dem Verlag „Der Ruf“ GmbH. Dieser Vertrag betraf sein Werk „Nachklänge zur Gralsbotschaft“, Band I, von Abdruschin. Auch hier wurden dem Verlag Übersetzungs-, Vervielfältigungs- und Vertriebsrechte eingeräumt, ebenfalls für fremdsprachige Ausgaben. Unterzeichnet wurde der Vertrag vom Geschäftsführer Willy Freitag und Oskar Ernst Bernhardt. Zu notieren ist hier, dass Abdruschin trotz Wissens, dass die Gestapo auf den Verlag Druck ausübte, mit dem Verlag “Der Ruf” in München einen exklusiven Vertrag schloss, obwohl seine Ehefrau in 1934 den “Maria Bernhardt” Verlag mit Sitz in Tirol gründen ließ.
Weitere Autoren des Verlages
Am 9. Mai 1935 schloss auch die Autorin Charlotte von Troeltsch, geb. Cuntz, aus Stuttgart einen Verlagsvertrag mit dem Verlag „Der Ruf“. Darin überließ sie dem Verlag ihre Rechte an folgenden Werken:
„Ägypten“, „Nemare“, „Pharaonen“, „Unbekanntes aus dem Leben des Gottessohnes Jesus“, „Das Evangelium des Johannes“, „Die Apostel“, „Die Germanen“, „Rechtsprechung der Germanen“, „Hermann der Befreier“, „Bonifatius“, „Karl der Große“, „Otto von Bamberg“, „Bernhard von Clairvaux“, „Arnold von Brescia“ und „Friedrich Barbarossa“.
In § 9 dieses Vertrages wird ausdrücklich betont:
„Alle aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte und Pflichten der Verfasserin erlöschen mit ihrem Tode, sie gehen also nicht auf ihre Erben über. Der Verlag beziehungsweise sein Rechtsnachfolger hat mit dem Tode der Verfasserin das unbeschränkte und unbelastete, an keinerlei den Erben der Verfasserin zu entrichtende Abgabe gebundene Verfügungs- und Verwertungsrecht des Werkes.“
Der Vertrag wurde von Charlotte von Troeltsch und dem Geschäftsführer Willy Freitag unterzeichnet.
Charlotte von Troeltsch wird nicht namentlich im Verlag erwähnt, da sie nicht in der Reichschriftumskammer angemeldet war und somit den Verlag und sich selbst als unregristrierte Autorin in Gefahr gebracht hätte. Stattdessen steht in den Büchern:

Eine Bezeichnung, die auch nach dem Krieg in den neu herausgegebenen Wegbereiter Büchern, beibehalten wird.
Zunehmender Druck durch die NSDAP
Mit der Zeit nahm der Druck durch die NSDAP immer weiter zu. Angestellte der Siedlung, des Verlages sowie Mitglieder des Naturphilosophischen Vereins, die auf eigenes Risiko handelten, wurden wegen Devisenschmuggels verhaftet. Sie hatten versucht, Vermögen über die Grenze nach Österreich zu bringen, um den Vomperberg, die Siedlung und die dortigen Unternehmungen zu unterstützen, die kurz vor dem finanziellen Ruin standen.
Die von den Nationalsozialisten eingeführte Tausendmarksperre machte die Übertragung von Vermögen nach Österreich sehr kostspielig. Diese Beschränkung sollte durch die genannten Maßnahmen umgangen werden.
Auch Oskar Ernst Bernhardt wurde unschuldig verhaftet. Die Ermittler gingen davon aus, dass er als „Herr des Berges“ von dem Vorgehen seiner Anhänger “gewusst” haben müsse.
Das Schreiben Willy Freitags vom 28. Mai 1937
Am 28. Mai 1937 schrieb Willy Freitag an Abdruschin, dass der Verlag die mit ihm abgeschlossenen Verlagsverträge kündigen wolle. Zugleich erklärte er, dass die „sofortige Aufhebung der Verlags-Verträge“ auch den Wünschen des Verlages entspreche, da die Werke Abdruschins „in kurzer Zeit durch die Gestapo“ verboten würden und die Verlagsverträge dadurch ohnehin sofort aufgelöst wären.
Eine wirksame Aufhebung der Verlagsverträge kam jedoch nicht zustande. Dafür wäre eine rechtlich eindeutige Zustimmung beider Seiten erforderlich gewesen, also sowohl des Geschäftsführers des Verlages als auch des Rechtegebers Oskar Ernst Bernhardt. Eine solche beidseitige rechtsgültige Vereinbarung wurde jedoch nicht abgeschlossen. Die Rechte verblieben daher weiterhin beim Verlag.
Noch im selben Jahr wurde Willy Reiniger zum Liquidator der GmbH bestellt. Gleichzeitig beschlagnahmte die Gestapo das Vermögen des Verlages.
In einem Schreiben der Gestapo an den Verlag in Liquidation vom 12. August 1937 heißt es:
„Die am 11.8.37 erfolgte Freigabe des Vermögens vom Verlag ‚Der Ruf‘ G.m.b.H. in München, Akademiestr. 7, zum Zwecke der Weiterführung der Liquidation, wird hiermit bestätigt.
Da der Reichsführer I und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern mit Erlass v. 20.7.37 den Gralsorden (Abdruschin-Sekte) mit sofortiger Wirksamkeit aufgelöst und verboten hat und gemäß dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens v. 14.7.33 (RGBl. I, S. 479) festgestellt hat, dass das Vermögen der vorgen. Sekte zur Förderung volks- und staatsfeindlicher Bestrebungen gebraucht oder bestimmt war, werden die am 11.8.37 im Verlag ‚Der Ruf‘ sichergestellten Bücher und Zeitschriften über den Grals-Orden (Abdruschin-Sekte) hiermit auf Grund des § 1 der V.O. des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28.2.33 (RGBl. I, S. 83) beschlagnahmt.“
gez. Schimmel
Entnommen aus dem Brief der Gestapo an den Verlag in Liquidation vom 12. August 1937
Die Beschlagnahme und teilweise Rettung der Bücher
Ein großer Teil der im Verlag gelagerten Bücher – nach Angaben etwa 34.616 Stück – wurde eingestampft. Ein anderer Teil der insgesamt ungefähr 68.000 Bücher, darunter Gralsbotschaften und Nachklänge von Abdruschin, wurde an einen Schweizer Kreuzträger für 7.000 Schweizer Franken verkauft, verfrachtet und dadurch vor der Vernichtung bewahrt.
Die Liquidation erfolgte jedoch nicht sofort und zog sich über die Kriegsjahre hinweg. Ein Grund dafür könnte gewesen sein, dass das Vermögen des Verlages während der NS-Herrschaft praktisch keinen Marktwert mehr besaß. Der Liquidator rechnete vermutlich mit einem späteren politischen Wandel und damit, dass die Bücher zu einem späteren Zeitpunkt wieder verwertbar sein könnten. Zudem hätte ihm bei einer sofortigen Auflösung unter den damaligen Umständen möglicherweise eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden können, da er verpflichtet war, wirtschaftlich sinnvoll und im Interesse der Gesellschaft zu handeln.
Der Verlag befand sich während der Kriegsjahre somit in Liquidation, wurde aber nicht vollständig abgewickelt und überdauerte den Nationalsozialismus.
Reimer Wilhelm Ebel schreibt hierzu in „Abdruschin oder Abd-ru-shin?“:
„Erst das Amtsgericht München löste den Ruf-Verlag auf und strich die GmbH aus dem Handelsregister am 25.08.1952 basierend auf dem ‚Gesetz über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften vom 7.10.1934‘, das Hitler persönlich unterzeichnet hatte.“
Das Ende des Ruf-Verlages und die ungeklärte Rechtefrage
Der Verlag „Der Ruf“ ging schließlich zu Ende, jedoch ohne vollständige Abschlussbilanz. Dadurch blieb insbesondere die Frage der Nutzungsrechte problematisch.
Die von Charlotte von Troeltsch dem Verlag überlassenen Nutzungsrechte an ihren Werken fielen wieder an sie zurück, da sie zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Ähnliches galt auch für andere Autoren, die dem Verlag vertraglich verbunden waren und ebenfalls noch lebten, darunter Maria Halseband.
Bei den Werken Abdruschins stellte sich die Lage jedoch schwieriger dar. Da Oskar Ernst Bernhardt bereits verstorben war und der Verlag ohne vollständig dokumentierte Abschlussbilanz endete, blieb die Rechtekette unklar. Gerade diese unklare Rechtslage bildet einen wesentlichen Hintergrund für die späteren Auseinandersetzungen um die veränderten Ausgaben der Gralsbotschaft, den neuen Autorennamen „Abd-ru-shin“ und die Frage, ob diese Veröffentlichungen mit dem ursprünglichen Willen Abdruschins vereinbar waren.
„Timeline“ der mit dem Verlag verbundenen Ereignisse
Gründung
22. März 1929:Die Ruf-Verlag GmbH mit Sitz in München wird zwischen Maria Bernhardt und Ihrem Ehemanne Oskar Bernhardt und dem Großkaufmann Friedrich Halseband gegründet. Maria Bernhardt und Friedrich Halseband werden Gesellschafter. Friedrich Halseband wird zum Geschäftsführer ernannt.
Verlagsvertrag – Gralsbotschaft
Oktober 1930Oskar Ernst Bernhardt schließt einen Verlagsvertrag mit dem Ruf-Verlag ab für sein neues herauszugebenes Werk: „Im Lichte der Wahrheit, Gralsbotschaft, große Ausgabe“ von Abdruschin. Er überlässt dem Verlag Vervielvältigungs-, Vertriebs- und Übersetzungsrechte für sein Buch.
Neuer Geschäftsführer – Freitag
14. Juli 1933Es wird bei einer Gesellschafterversammlung einstimmig beschlossen, dass Friedrich (Fritz) Halseband als Geschäftsführer abtritt und an seine Stelle Willy Freitag, Buchhändler als Geschäftsführer ernannt wird und seinen Wohnsitz nach München verlegt.
Verlagsvertrag – Nachklänge
28. Januar 1935Oskar Ernst Bernhardt schließt einen Verlagsvertrag mit dem Ruf-Verlag ab für sein neues herauszugebenes Werk: „Nachklänge zur Gralsbotschaft, Band 1“ von Abdruschin. Er überlässt dem Verlag Vervielvältigungs-, Vertriebs- und Übersetzungsrechte für sein Buch.
Verlagsvertrag – Aus verklungenen Jahrtausenden
9. Mai 1935Charlotte von Troeltsch schließt einen Verlagsvertrag mit dem Ruf-Verlag ab für die enthaltenen Erzählungen in dem vom Verlag geplanten Buch „Aus verklungenen Jahrtausenden“. Charlotte von Troeltsch sagt sich von allen ihren Urheberrechten ab und überlässt diese dem Verlag. Auch ihre Erben sollen von diesen Rechten nichts erhalten.
Der politische Druck nimmt zu…
1935-1936Die geheime Staatspolizei beobachten das Treiben der Anhänger Abdruschins schon länger und nehmen Komplizen an der Grenze Deutschlands fest. Anhänger, darunter auch der Geschäftsführer Willy Freitag und der ehemalige Geschäftsführer Fritz Halseband werden verhaftet wegen „Devisenschmuggel“. Abdruschin wird wegen Verdacht auf bewusste Mit-Tat an den Verbrechen und weil er laut Ermittlern als „Herr des Berges“ galt, in Innsbruck festgehalten.
Vorschlag für Rückgabe der Rechte an Bernhardt
28. Mai 1937Geschäftsführer Willy Freitag schreibt einen Brief an Oskar Bernhardt. Er vermutet dass die Gestapo kurz davor stünde Abdruschins Werke zu verbieten. Er schlägt eine Rückgabe aller von Bernhardt an den Verlag überlassenen Nutzungsrechte vor. Herr Bernhardt lehnt dies ab und behält die Rechte beim Verlag.
Liquidierung beschlossen und Liquidator bestellt
21. Juni; 29. Juni 1937Nach einer Gesellschafterversammlung des Verlags am 21. Juni wird beschlossen den Verlag zu liquidieren. Dies geschah ein Tag nachdem die deutsche Polizei im Reichsministerium des Innern den Gralsorden (Abdruschin-Sekte) mit sofortiger Wirksamkeit aufgelöst und verboten hat. Liquidator Willy Reiniger wird von der Gesellschaft als Liquidator am 29. Juni bestellt.
Ruf-Verlag und „Abdruschin Sekte“ wird von der NS verboten
20. Juli 1937Der Reichsführer I und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern mit Erlass vom 20. Juli 1937 löst den Gralsorden (Abdruschin-Sekte) mit sofortiger Wirksamkeit auf und verbietet ihn.
Verlagsvermögen wird von der Gestapo sichergestellt und beschlagnahmt
11. August 1937Zwei Mitglieder der deutschen Staatspolizei kommen am 11. August bei dem Ruf-Verlag vorbei und beschlagnahmen alle 68,000 Zeitschriften und Bücher des Verlages auf Grund des § 1 der V.O. des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933. Davon werden 34,616 als nichtverkäuflich eingeschätzte Werke eingestampft. Der Rest wird an einen Kreuzträger mit Sitz in der Schweiz für 7000 Franken verkauft.
Liquidator liquidiert nicht mit sofortiger Wirkung
1937-1952Reiniger löst die GmbH nicht sofort auf, da das Verlagsvermögen, durch Naziverbot einen Marktwert von Null hatte. Sofortiger Verkauf wäre nicht in der Interesse der Gesellschaft gewesen. Er hoffte auf spätere Wiederverwertbarkeit. Die GmbH überdauerte deswegen die NSDAP und hätte wieder aufleben können.
Löschung aus dem Handelsregister
25. August 1952Der Verlag wird vom Handelsregister gelöscht durch das Amtsgericht München wegen dem „Gesetz über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften vom 7.10.1934“, das unter Zeiten der NSDAP eingeführt wurde. Durch eine nicht sauber abgeschlossene Abschlussbilanz des Liquidators Willy Reiniger bleiben die Rechte der Werke Abdruschins beim Verlag „hängen“. Charlotte von Troeltsch lebt noch, deshalb erhält sie ebenfalls ihre an den Verlag übergebenen Rechte zurück.
Nachtragsliquidation – Alexander Freyer
27. November 1962Der Verlag lebt 10 Jahre später in einer von Herrn Alexander Freyer (durch Namensänderung nun „Bernhardt“) eingeführten Nachtragsliquidation wieder auf. Sinn der Nachtragsliquidation ist die Entschädigung für 34,616 ns-vernichtete Schriften: Ruf-GmbH in Liquidation gegen Deutsches Reich, vertreten durch Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Oberfinanzdirektion München. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die 34,616 NS-eingestampften Schriften verboten waren und 1937 einen Marktwert von null gehabt hätten. Laut der Oberfinanzdirektion München habe die Gestapo wertloses Altpapier entsorgt.
Löschung des Verlages
7. Mai 1971„RA. Dr. L. Adlerstein in Düsseldorf ist durch Beschluß vom 27.11.1962 des Amtsgerichts München gem. 2 Abs. III Löschungsgesetz zum Abwickler bestellt. Von Amts wegen eingetragen.“ Die Rechtsnachfolge, der von Oskar Ernst Bernhardt dem Verlag hinterlassenen, umfassenden Nutzungsrechte seiner Werke, bleiben ungeklärt.
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Der Verlag ‚Der Ruf’…
Was die neuen Ausgaben der Gralsbotschaft in den späten 1930er Jahren sowie in den 1940er Jahren betrifft, nimmt der Verlag „Der Ruf“ eine zentrale Stellung ein. Ohne die Geschichte dieses Verlages und seine vertragliche Verbindung zu Oskar Ernst Bernhardt zu betrachten, lässt sich die spätere Entwicklung um die veränderten Ausgaben der Gralsbotschaft kaum verstehen.
Der Kampf um die Wahrheit
Seit dem Tod des Autors Oskar Ernst Bernhardt herrscht unter den Anhängern des Gedankenguts der Gralsbotschaft ein großer Zwiespalt. Denn seit dem Tod des Autors: Abdruschin, ist etwas dramatisch Aufwühlendes geschehen, dass sie vor eine schwierige Loyalitätsfrage stellte. Die Veränderung seines Werkes „Im Lichte der Wahrheit“, das seit seinem Erscheinen 1931 bis zu Oskar Ernst…

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